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AGB

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AGB FÜR TAGUNGEN UND VERANSTALTUNGEN

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Vormerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Tagungs- und Seminarräumen des Pfarrhofs Unterbrunn zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

Die Allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt

01. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch den Pfarrhof Unterbrunn für diesen und für den Veranstalter bindend. Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Pfarrhofs Unterbrunn.

02. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

03. Die Rechnungen des Pfarrhof Unterbrunn sind bis 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf unser Konto zu überweisen.

04. Der Veranstalter muss dem Pfarrhof Unterbrunn die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens vier Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Pfarrhof Unterbrunn, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Pfarrhof Unterbrunn abgestimmt werden.

05. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass der Pfarrhof Unterbrunn dies zu verantworten hat, so behält der Pfarrhof Unterbrunn den Anspruch auf Zahlung der Miete; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat der Pfarrhof Unterbrunn auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Pfarrhof Unterbrunn gemäß Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Pfarrhof Unterbrunn nachzuweisen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]06. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
Es obligt dem Veranstalter, hierfür die entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Pfarrhof Unterbrunn kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände vorher mit dem Pfarrhof Unterbrunn abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann der Pfarrhof Unterbrunn die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.
Der Pfarrhof Unterbrunn haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

07. Soweit der Pfarrhof Unterbrunn für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsmäßige Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den Pfarrhof Unterbrunn von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

08. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

09. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen des Pfarrhof Unterbrunn beeinträchtigt, so hat der Pfarrhof Unterbrunn das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

10. Hat der Pfarrhof Unterbrunn begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es die Veranstaltung absagen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Pfarrhof Unterbrunn.

12. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der andern Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN

Eine Stornierung Ihrer Veranstaltung bis 6 Wochen vor Anreise ist kostenfrei.

Bei Gesamtstornierung berechnen wir

4 Wochen vor Anreise  20% des vereinbarten Arrangements

2 Wochen vor Anreise  40 % des vereinbarten Arrangements

1 Woche vor Anreise  60% des vereinbarten Arrangements

Bei einer Stornierung 1 Woche vor Anreise bis zum Anreisetag stellen wir 80% der vereinbarten Pauschale in Rechnung.

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